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Biozide: Gemeinsamer Standpunkt des Rates zum EK-Verordnungsvorschlag

Am 20. Dezember 2010 wurde der gemeinsame Standpunkt des Rates zum Vorschlag der europäischen Kommission beschlossen - aus Sicht der chemischen Industrie sind erste positive Ansätze erkennbar. Der Rat hat sich für eine umfassende Anwendung des Konzepts der Biozid-Produkt-Familie (ehemals „Rahmenformulierung“), Festlegung von Begriffsbestimmungen für administrative, geringfügige und größere Zulassungsänderungen sowie für praktikable Kennzeichnungsvorschriften für behandelte Materialien ausgesprochen.

Aufgrund der bisherigen Ausgestaltung der Biozidprodukte-Richtlinie (98/8/EG) sind viele für einen effizienten Gesundheits-, Umwelt- und Materialschutz benötigten Wirkstoffe und Biozidprodukte weg gefallen. Aufwendige und kostspielige Zulassungsverfahren und die unterschiedliche Herangehensweise der einzelnen Mitgliedsstaaten bei der Bewertung und Zulassung von Biozidprodukten, waren letztendlich der Anlass für die Europäische Kommission das Biozidrecht zu überarbeiten.

Am 20. Dezember 2010 wurde der gemeinsame Standpunkt des Rates zum Vorschlag der europäischen Kommission beschlossen - aus Sicht der chemischen Industrie sind erste positive Ansätze erkennbar. Der Rat hat sich für eine umfassende Anwendung des Konzepts der Biozid-Produkt-Familie (ehemals „Rahmenformulierung“), Festlegung von Begriffsbestimmungen für administrative, geringfügige und größere Zulassungsänderungen sowie für praktikable Kennzeichnungsvorschriften für behandelte Materialien ausgesprochen.

Im Vorfeld hat der FCIO insbesondere auf die Bedeutung der uneingeschränkten Anwendung des Konzepts der Biozid-Produkt-Familie aufmerksam gemacht, das gerade für kleine und mittlere Unternehmen unerlässlich ist. Aufgrund diverser Gespräche des FCIO mit hochrangigen Vertretern des BMLFUW und BMWJF wurde seitens Österreichs eine Ausnahmemöglichkeit von der Notifikationsverpflichtung im Falle der Variation von Pigmenten, Farb- und Duftstoffen eingebracht. Der FCIO begrüßt daher ausdrücklich diese Ratsentscheidung.

Kritisch zu bewerten ist jedoch, dass die von der chemischen Industrie dringend geforderte europäische Gemeinschaftszulassung erst ab 2020 für alle Produktgruppen möglich sein soll, die verschärften Bestimmungen für wissenschaftliche und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung sowie die Verpflichtung zur Zahlung einer jährlichen Gebühr beibehalten worden sind.

Die Möglichkeit der Gemeinschaftszulassung für alle Produktgruppen mit Inkrafttreten der neuen Verordnung bleibt weiterhin eine zentrale Forderung des FCIO! Nur so wird die künftige Zulassung von Boizidprodukten auch für Klein- und Mittelbetriebe einigermaßen leistbar sein.

Mitte 2011 müssen sich Rat und europäisches Parlament in zweiter Lesung auf eine – hoffentlich wirtschaftsverträgliche - gemeinsame Position einigen. Die Verordnung zum Inverkehrbringen von Biozidprodukten soll im Jänner 2013 in Kraft treten.

Pressemeldung des Rates: Council agrees to make pest control products safer
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