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Der Altlastenbeitrag

Durch die Einhebung eines Altlastenbeitrages werden erforderlicher Maßnahmen zur Umsetzung eines umfassenden Altlastenmanagementprogramms in Österreich finanziert.

Altlastenbeiträge sind u.a. zu entrichten für:

  • das Einbringen von Abfällen in eine Deponie,
  • das Lagern von Abfällen,
  • das Verbrennen von Abfällen,
  • das Befördern von Abfällen außerhalb des Bundesgebietes (zur Deponierung, Verbrennung, Brennstoffherstellung etc.) 

 
Die aus Altlastenbeiträgen bereitgestellten Mittel werden wie folgt verwendet für die 
Förderung von Sicherungs- u. Sanierungsmaßnahmen, für Sicherungs- u. Sanierungsmaßnahmen des Bundes gem. § 18 ALSAG, für Ersatzvornahmen und Sofortmaßnahmen im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung  für Studien und Projekte zur Entwicklung von Sanierungstechnologien. Weiters für die Durchführung ergänzender Untersuchungen an Verdachtsflächen und Altlasten und für Studien und Projekte zur Erfassung, Abschätzung und Bewertung kontaminierter Standorte.

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