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Die Verpackungsverordnung

Die Vermeidung, Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen wird durch die Verpackungsverordnung festgelegt. Ziel ist es, Verpackungsabfälle möglichst zu vermeiden, nicht vermeidbare Verpackungen zu sammeln und einer Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Die Hauptverantwortung dafür sollen diejenigen, die Verpackungsmaterial in Verkehr setzen oder verwenden, tragen.

Inländische Unternehmen der Chemischen Industrie sind verpflichtet, die

  • verpackte Waren oder Güter im Inland in Verkehr setzen
  • Serviceverpackungen (z.B. Tragetaschen) herstellen bzw. in Verkehr setzen

Verpflichtungen bestehen auch für Verpackungen, die im Unternehmen anfallen

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Kontakt/Ansprechpartner
Dr. Hedwig Doloszeski
05 90 900 - 3369