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Abwasseremissionsverordnungen

Der Themenbereich "Abwasser" ist in Österreich auf eine Vielzahl bundes- und landesrechtlicher Bestimmungen verteilt.

Auf bundesrechtlicher Ebene sind die Frage nach der Bewilligungspflicht einer Abwassereinleitung und vor allem die einschlägigen Abwasseremissionsverordnungen (AEV) zu beachten. Für die meisten Gewerbe- und Industriebranchen wurden gemäß § 33b WRG branchenspezifische Abwassemissionsverordnungen erlassen, in welchen Vorschriften bezüglich Höchstmengen an enthaltenen Schadstoffen und zur Überwachung und Einhaltung derselben getroffen wurden.

Die Einleitung von Abwasser in einen Vorfluter ist in der Regel bewilligungspflichtig, wobei die vorzusehende Abwasserreinigung dem Stand der Technik zu entsprechen hat und gefährliche Abwasserinhaltsstoffe sowie sonstige negative Auswirkungen auf das Gewässer (z.B. durch Erwärmung) soweit wie möglich vermieden werden müssen. Seitens der Behörde werden meist die branchenspezifischen Grenzwerte der Abwasseremissionsverordnungen (AEV) vorgeschrieben, sofern nicht aufgrund einer Vorbelastung des Gewässers ein niedrigerer Grenzwert erforderlich ist. Die Branchen-AEV sind in Ergänzung zur Allgemeinen Abwasseremissionsverordnung (AAEV) zu sehen. Sind für bestimmte Schadstoffe keine Werte in der Branchen-AEV enthalten, so sind die entsprechenden Grenzwerte aus der AAEV anzuwenden.

Im Wasserrecht gilt der "Grundsatz der Teilströme", was bedeutet, dass Abwasser, welches zwar aus einem Unternehmen, aber dort aus verschiedenen Herkunftsbereichen im Sinne der Branchen-AEV stammt, den jeweiligen AEV entsprechen muss. Die AAEV enthält daher auch nähere Regelungen für den Fall, dass das zu beurteilende Abwasser mehreren Branchen-AEV zuzurechnen ist ("Mischrechnung"). Im Bereich der chemischen Industrie kommt dieser Grundsatz beispielsweise bei Chemieparks häufig zur Anwendung.

Die Einhaltung der entsprechenden Emissionsgrenzwerte ist im Rahmen der Eigen- und der Fremdüberwachung regelmäßig nachzuweisen und zu dokumentieren.

Für die chemische Industrie relevante, branchenspezifische Abwasseremissionsverordnungen sind in der Beilage zusammengefasst.

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