FCIO - Fachverband derChemischen Industrie ÖsterreichsWiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, Österreich
Tel.: +43 (0)5 90 900 - 3340office@fcio.wko.at
Mit Bundesgesetzblatt II Nr. 29/2009 wurde die Verordnung „über ein elektronisches Register zur Erfassung aller wesentlichen Belastungen von Oberflächenwasserkörpern durch Emissionen von Stoffen aus Punktquellen (EmRegV-OW)“ kundgemacht. Der Rechtsakt trat mit 1. Februar 2009 in Kraft.
Für viele Unternehmen der chemischen Industrie bringt die Verordnung neue jährlich zu erfüllende Meldepflichten. Verpflichtend zu melden sind nun vor allem die jährlichen Frachten von Schadstoffen. Dabei wird einerseits auf die in den Bescheiden ausgewählten Stoffe nach den jeweiligen Abwasseremissionsverordnungen zurückgegriffen. Dazu kommen noch tätigkeitsspezifisch weitere Stoffe, deren freigesetzte Frachten, wenn sie von der EU als „prioritär“ eingestuft wurden, durch Messung zu ermitteln sind. Bei anderen Stoffen wiederum reicht auch die Berechnung oder Schätzung der Fracht. Dazu können noch weitere Meldepflichten kommen, wenn bestimmte Schadstoffe bewilligungsgemäß in Oberflächengewässer eingeleitet werden und die festgelegte Umweltqualitätsnorm für diesen Schadstoff überschritten ist.
Die Schadstofffrachten mussten für Stoffe, die bereits in Bescheiden bewilligt sind, erstmals bis 30.4.2010 und für die neu hinzukommenden Stoffe ein Jahr später in ein elektronisches Datenmanagementsystem (EDM) gemeldet werden. Die zusätzlichen Messungen sind also erstmals ab dem Jahr 2010 durchzuführen.
Im Rahmen der Verhandlungsphase, in die der Fachverband eingebunden war, konnten wesentliche Verbesserungen vor allem hinsichtlich der Intensität der geforderten Messverpflichtungen erreicht werden.