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Wasserrecht

Das Wasserrecht wird sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene durch eine Vielzahl von rechtlichen Rahmenbedingungen bestimmt.

Basis des europäischen Wasserrechts ist die sogenannte Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU.

In Österreich stellt das Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) das umfassende gesetzliche Regelwerk zur Beurteilung von unterschiedlichsten aus wasserwirtschaftlicher Sicht relevanten Lebensverhältnissen dar.

Im WRG werden insbesondere folgende drei Themenkreise behandelt:

  • die Benutzung der Gewässer
  • der Schutz und die Reinhaltung der Gewässer
  • der Schutz vor den Gefahren des Wassers

Die Unternehmen der chemischen Industrie leisten durch die Wahrnehmung ihrer Produzentenverantwortung im Sinn von Responsible Care mit einen Beitrag  zur Vermeidung und Verminderung von Emissionen in das Medium Wasser.  Neben Investitionen in entsprechende Abwasserbehandlungstechnologien bei den eigenen Produktionsanlagen stellt die chemische Industrie aber auch Chemikalien zur Abwasserbehandlung zur Verfügung und leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Gewässergüte.

 

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DI Dr. Reinhard Thayer
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